PowerBuilding - die KonvergenzTour



 


10 Jahre PowerBuilding &
Data Center Convention -

Der Film


 Sponsoring

Sie möchten sich aktiv an der PowerBuilding / DataCenter Convention / DataCenter Hybrid / infraKon beteiligen - als Sponsor, als Sprecher, als Aussteller oder auch beides ?

Zu den Beteiligungsunterlagen


Teilnahme

 

Teilnahmebedingungen und -kosten PowerBuilding & DATA CENTER CONVENTION
  Teilnahmegebühr Sonderkonditionen
  Standard-Tarif
Mitarbeiter von privatwirtschaftlichen Unternehmen
Geladene Gäste
(Bauherren, Betreiber, Planer, Integratoren) mit VIP Code
1 Tag
350,- € zzgl. MwSt.
Frühbuchertarif: € 250,-
gültig bis 30. September 2019

kostenfrei
2 Tage 490,- € zzgl. MwSt.
Frühbuchertarif: € 390,-
gültig bis
30. September 2019
kostenfrei
  zur Anmeldung zur VIP Anmeldung

Zugelassen sind:
Bauherren, Planer und Betreiber von komplexen und energieintensiven Anlagen und Liegenschaften
(Rechenzentren, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Hotels, Kommunale und Öffentliche Liegenschaften),

Datacenter-, ICT- und Infrastruktur-Betreiber, Ingenieurbüros, Anlagenbauer und Systemintegratoren.

Hersteller werden von Seiten der Sponsoren repräsentiert.
Hersteller, die nicht zum Kreis der Sponsoren zählen und kommen möchten,
wenden sich bitte per mail an Frederike Masari ( fmasari(at)exponet-gmbh(dot)de ).

 


Teilnahmebedingungen:

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung und die Rechnung. Wir ersuchen darum, den Rechnungsbetrag vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Falls Sie verhindert sind, können Sie selbstverständlich einen Ersatzteilnehmer benennen.

Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und gebuchtem/n Kongresstag/en zzgl. gesetzl. MwSt. Er beinhaltet die Teilnahme an dem/den gebuchten Kongresstag(en) (sowohl PowerBuilding als auch DataCenterConvention), Kongress-Dokumentation als Download, Lunchbuffet, Pausenbuffets, Kaffee und Tagungsgetränke.

Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Gerichtsstand ist München.

 

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